AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB sind grundsätzlich Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages welchen der Gast mit der
Pension Bianca abschließt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer (die
Ferienwohnung) vom Gast per E-Mail, oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Die
Bestätigung durch die Pension Bianca kann ebenfalls per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem
Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande
gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine
explizite Zusage nicht möglich ist. Am Anreisetag steht Ihnen Ihr reserviertes Zimmer ab 15.00 bis
spätestens 19.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sollte das Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt zur
Verfügung stehen, um uns Gelegenheit zu geben es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der Absprache mit uns.

2.2 Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch
begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag
einzustehen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Die Zahlung ist per sofort am Anreisetag in bar fällig oder Vorauszahlung (Überweisung).

3.2 Die in dieser Webpräsenz angegebenen Preise entsprechen dem aktuellen Stand. Letztendlich
maßgebend ist in jedem Fall der mit uns vereinbarte und bestätigte Preis. Im Mietpreis enthalten sind
Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Strom, Wasser sowie die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer. Diese beträgt zur Zeit 7 % für Übernachtungen.

3.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension Bianca die
Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer
Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten. Die
Pension Bianca macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann
die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung
herbeigeführt ist, verhindern.

3.4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die
Einsparungen betragen bei Übernachtung 20% des Übernachtungspreises. Der Vermieter ist nach
Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandener Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist.

3.5 Nur bei Dauergästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der „Pension Bianca“ ohne
Fälligkeitsdatum sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die
Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz)
der EZB zu berechnen.

4. Haftung

4.1 Verursacht der Gast einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück der Pension oder wird der
Pension Bianca anderweitig ein Schaden zugefügt, so haftet dieser für die Beseitigung bzw. kommt für
die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf. Wir haften nicht für in der Pension
verlorenes Bargeld, Wertsachen etc., es sei denn unser Personal trifft ein Verschulden.

4.2 Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Böblinger Straße
89 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrtzeuge und deren Inhalte
haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf einen Parkplatz innerhalb des Pensionsgeländes. Fahrzeuge können in
unmittelbarer Nähe auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden, wenn auf dem Innenhof der
Pension keine Parkflächen mehr zur Verfügung steht.

5. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet

6. Schlussbestimmungen

6.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Bianca, Ehningen. Gerichtstand ist Böblingen.

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam werden oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.

(Diese AGB treten am 16.01.2026 in Kraft.)